AGB Stand: 10.04.2024

Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht werden.

«Fotograf» ist gleichbedeutend mit Manuela Ludäscher Fotografie, Riedweg 11a, 6418 Rothenthurm.

I. Definitionen

  • Fotografische Arbeit: Der Ausdruck „fotografische Arbeit“ bezeichnet das Ergebnis einer zwischen dem Fotografen und dem Kunden getroffenen Vereinbarung, die vom Fotografen erbracht wird.
  • Fotograf: Der „Fotograf“ bezeichnet Manuela Ludäscher Fotografie, ansässig unter der Adresse Riedweg 11a, 6418 Rothenthurm.
  • Kunde: Der „Kunde“ ist die Person, die die fotografische Arbeit bei Manuela Ludäscher Fotografie mündlich, schriftlich oder online in Auftrag gibt.
  • Parteien: Die „Parteien“ bezeichnen sowohl den Fotografen als auch den Kunden.

1. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche von Manuela Ludäscher Fotografie durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie erstrecken sich auf alle Schaffensphasen, insbesondere auch auf digital erstellte Bilder.
  2. Mit der Annahme eines Angebots von Manuela Ludäscher Fotografie durch den Kunden oder durch die Annahme von Lieferungen oder Leistungen von Manuela Ludäscher Fotografie erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.
  3. Auch im Rahmen einer fortlaufenden Geschäftsbeziehung gelten diese AGB ohne ausdrückliche Genehmigung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen oder Leistungen von Manuela Ludäscher Fotografie.

Leistungen des Fotografen, Rechte und Pflichten des Kunden

  1. Ohne anderslautende Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der fotografischen Arbeit im Ermessen von Manuela Ludäscher Fotografie.
  2. Manuela Ludäscher Fotografie ist für die Beschaffung der Fotoapparate und anderer Geräte, die für die Durchführung des Auftrags erforderlich sind, verantwortlich.
  3. Während der Ausführung der fotografischen Arbeiten kann Manuela Ludäscher Fotografie oder deren Beauftragte (Assistenten, Visagistinnen, Stylistinnen usw.) Hilfspersonen ihrer Wahl einsetzen.
  4. Der Kunde erkennt an, dass das von Manuela Ludäscher Fotografie gelieferte Bildmaterial urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992) sind.
  5. Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen, die vom Kunden beauftragt werden, stellen eigenständige und zu vergütende Leistungen dar.
  6. Digital hergestellte Bilder, insbesondere RAW-Dateien, bleiben Eigentum von Manuela Ludäscher Fotografie. Dem Kunden steht kein Zurückbehaltungsrecht am überlassenen Bildmaterial zu.
  7. Der Kunde hat das ihm zur Verfügung gestellte Bildmaterial sorgfältig zu behandeln.
  8. Reklamationen bezüglich Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials sind innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt durch eine Mängelrüge mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial als genehmigt.
  9. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Personen, Gegenstände und Orte zur Verfügung stehen bzw. zugänglich sind.
  10. Es obliegt nicht Manuela Ludäscher Fotografie, die Zustimmung (Model Release) der zu fotografierenden Personen oder der am Ort berechtigten Personen (Location Release) zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen, wenn der Kunde die zu fotografierenden Personen oder Orte benennt.
  11. Manuela Ludäscher Fotografie darf den Kunden als Referenz angeben, insbesondere in schriftlicher oder elektronischer (Internet-) Form.

2. Nutzungsrechte

  1. Mit der Lieferung und Bezahlung des Werks erwirbt der Kunde eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte ist nicht enthalten.
  2. Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, Manuela Ludäscher Fotografie eine Nutzungslizenz in Höhe von 150% des Aufnahmehonorars, mindestens jedoch von 150% des entsprechenden Tarifs der SAB (Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Bildagenturen und -archive), zu bezahlen.
  3. Manuela Ludäscher Fotografie behält sich das Recht vor, das Bildmaterial für Eigenwerbung zu nutzen und es, sofern nichts anderes vereinbart ist, an Dritte zu lizenzieren.
  4. Exklusivrechte und Sperrfristen zu Gunsten des Kunden müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
  5. Veränderungen des Bildmaterials durch digitales Composing oder Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Manuela Ludäscher Fotografie gestattet.
  6. Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv in einem anderen Bild verwendet werden.
  7. Bei Verwendung des Werks hat der Kunde, soweit üblich, für eine angemessene Namensnennung zu sorgen.

3. Haftung

  1. Manuela Ludäscher Fotografie haftet nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, einschließlich der Mängelhaftung.
  2. Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 22 gilt auch für das Verhalten von Angestellten und Hilfspersonen von Manuela Ludäscher Fotografie.
  3. Im Falle von Ansprüchen Dritter gegen Manuela Ludäscher Fotografie, die dem Kunden gemäß Ziffer 13 ihre Einwilligung zur Verwendung des Bildmaterials gegeben haben, übernimmt der Kunde Schadensersatzforderungen und Prozesskosten im Streitfall.
  4. Das Bildmaterial darf nicht sinnentstellend verwendet werden. Der Kunde trägt zudem die Verantwortung für die korrekte Beschriftung des Bildmaterials.

4. Honorar

  1. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei einer Hochzeitsreportage werden die Fotos erst nach Eingang der Zahlung bearbeitet und ausgeliefert.
  2. Bei umfangreichen Produktionen ab CHF 1.000.-, insbesondere bei großen finanziellen Vorleistungen von Manuela Ludäscher Fotografie, hat der Fotograf Anspruch auf eine Akontozahlung von mindestens einem Drittel der Produktionskosten.
  3. Kosten und Auslagen, die für die Durchführung des Auftrags erforderlich sind, wie z.B. Honorare für Hilfspersonen und Models, Ausrüstungsmieten, Kosten für Mietstudio, Aufnahmelocations, Requisiten, Reisekosten, Spesen usw., sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
  4. Das Honorar gemäß Ziffer 4.1 ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht verwendet wird.
  5. Bei der Lieferung von Bildmaterial aus dem Archiv von Manuela Ludäscher Fotografie fällt zusätzlich zur Lizenzgebühr eine Archivnutzungsgebühr an, die sich nach dem Tarif der SAB richtet.

5. Höhere Gewalt

  1. Manuela Ludäscher Fotografie kann nicht haftbar gemacht werden, wenn sie den Auftrag aufgrund eines Unfalls, einer Krankheit (mit ärztlichem Attest), eines Todesfalls in der Familie oder anderer schwerwiegender Gründe nicht durchführen kann.

6. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Der ausschließliche Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Manuela Ludäscher Fotografie, auch bei Lieferungen ins Ausland. Auf dieses Vertragsverhältnis ist materielles Schweizer Recht anwendbar. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

Rothenthurm, 10. April 2024

Manuela Ludäscher Fotografie Manuela Ludäscher Riedweg 11a 6418 Rothenthurm Schweiz

Mobile: +41 (0)78 872 7 37 E-Mail: info@manuelaludaescher.ch Web: www.manuelaludaescher.ch